Wortlaut der Petition: Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Abgeordnete, die dreimal für ein später vom Bundesverfassungsgericht als (ganz oder in Teilen) verfassungswidrig eingestuftes Gesetz stimmen, werden wie folgt sanktioniert: a) Verlust des Mandates, des Sitzes im Parlament und der Leistungsansprüche für diese, b) Verlust des passiven Wahlrechts für diese und die nächste Legislaturperiode. Ein so verfallener Sitz bleibt leer. Eine Neubesetzung findet in der laufenden Legislaturperiode nicht statt. Begründung: Abgeordnete im Bundestag sind laut Art 38 GG bei Abstimmungen nur ihrem Gewissen verpflichtet. In der Praxis richten sich Abgeordnete aber hauptsächlich nach der Vorgabe der Fraktion, die in Ausschüssen oder auf Fraktionssitzungen ausgehandelt wurde. Das Gewissen des Abgeordneten spielt bei Entscheidungen nur in Ausnahmefällen eine Rolle. Selbst bei von ihnen für verfassungswidrig gehaltenen Gesetzen haben Abgeordnete mit ihrer Fraktion für ein Gesetz gestimmt, um dann in Interviews (und Reden und separaten Stellungnahmen) zu Protokoll zu geben, dass sie darauf vertrauten, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz dann zurechtstutze. Dieser Praxis möchte diese Petition Einhalt gebieten. Das eigentliche Ziel ist die Abschaffung des "Fraktionszwangs". Da dieser aber offiziell nicht existiert, droht diese Petition Abgeordneten mit persönlichen Konsequenzen, wenn sie für ein verfassungswidriges Gesetz stimmen. Gesetze müssen so geschrieben werden, dass sie klar verfassungsgemäß sind, nicht dass sie haarscharf an die Grenze oder gar darüber hinaus gehen. Die Petition fordert, dass ein so verlorener Sitz im Parlament dann auch für die Partei verfällt, um zu verhindern, dass eine Partei mit vielen Listenkandidaten der Reihe nach ihre Listenkandidaten als "Kanonenfutter"-Abgeordnete ins Parlament setzt und so doch ein verfassungswidriges Gesetz nach dem anderen beschließen kann. Eine erwünschte Nebenwirkung dieser Petition soll sein, dass sich Abgeordnete tatsächlich mit den Gesetzen beschäftigen müssen, bevor sie dafür stimmen. Das führt hoffentlich dazu, dass dann nicht mehr eine Vielzahl von Gesetzen pro Tag verabschiedet werden, sondern die Änderungen auf das notwendige Maß zurückgeschraubt werden. Und wenn sich Abgeordnete vor dem Abstimmen tatsächlich Gedanken machen über das jeweilige Gesetz, führt das hoffentlich auch zu einer offenen Diskussion vor der Abstimmung und mehr Transparenz und Einwirkpotential für Bürger. Ein wünschenswerter Seiteneffekt der Petition wäre außerdem, dass potentiell verfassungsfeindliche Gesetze nur noch namentlich abgestimmt werden können. Die Leistungsansprüche beinhalten auch das Gehalt. Gemeint sind Renten- und Versorgungsansprüche, aber dafür reichte der Platz nicht. Das Gehalt bis zu der Abstimmung hin will diese Petition den Abgeordneten nicht wegnehmen. Anregungen für die Online-Diskussion: Wollen wir vielleicht lieber eine Art Flensburg-Punktesystem und Abstufung? Das Verfassungsgericht hat schon mal mehrjährige Laufzeiten, so dass das Urteil womöglich erst kommt, wenn der Abgeordnete gar nicht mehr im Amt ist. Sollte man vielleicht schon nach dem ersten oder zweiten Fehlverhalten sanktionieren? Sind manche Verfassungsverletzungen vertretbarer als andere? Sind die Rentenverluste genug Drohung? Was ist mit einem 63jährigen SPD-Abgeordneten, der eh nur noch seine Zeit bis zur Wahl absitzt und nicht mehr antreten wird? Was tun, wenn ein Abgeordneter von seinem Gewissen zu einer Stimme für ein verfassungsfeindliches Gesetz gebracht wird? Z.B. jemand stimmt aus Gewissensgründen für Todesstrafe für den Mißbrauch von Kindern, und das Verfassungsgericht kassiert das dann. Was ist mit verfassungsrechtlich unbedenklichen Gesetzen? Kann man da auch ein Korrektiv finden? Will man? Gibt es vielleicht andere, bessere Wege, um den Fraktionszwang abzuschaffen?